Um dem Verstoss nachgehen zu können, benötigen wir ein Beweismittel (Link oder Datei mit Angabe von Feststellungszeit/-datum/-ort).
Bitte beachten Sie, dass wir im Falle eines Verfahrens Akteneinsicht gemäss Art. 36 VStrR (SR313) und Art. 26-28 VwVG (SR172.021) gewähren müssen. Um Ihre Personendaten zu schützen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym zu tätigen.
Technische Informationen
Es können nur Daten mit einem Gesamtvolumen von 17 MB per Mail übermittelt werden. Wenn Sie uns Media- (z.B. Videos oder Audios) oder grössere Dateien senden möchten, informieren Sie uns bitte vorgängig per Mail: alkohol@bazg.admin.ch. Wir senden Ihnen anschliessend eine Einladung, um sich beim Filetransfer-Service des Bundes zu registrieren (www.filetransfer.admin.ch).