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Werbeleitfaden

Der Werbeleitfaden des BAZG enthält die rechtlichen Grundlagen und zahlreiche Praxisbeispiele zur Spirituosenwerbung. Er soll es den Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen zu beurteilen, ob eine Werbung gesetzeskonform ist.

Werbebeschränkungen für Spirituosen

Die Werbung für Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke ist nach Alkoholgesetz (Artikel 42b; SR 680) eingeschränkt. In unserem «Werbeleitfaden Spirituosen» finden Sie die wichtigsten Leitlinien und Grundsätze, die Sie bei der Gestaltung der Spirituosenwerbung beachten müssen. Für die Beurteilung, ob eine Spirituosenwerbung zulässig ist oder nicht, ist letztlich immer die konkrete Werbung massgebend. Beachten Sie, dass die Werbebestimmungen nur gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern («B-to-C») gelten, nicht jedoch im Grosshandel («B-to-B»).

Weitere Informationen

Kontakt Bereich Alkohol

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont