Werbeleitfaden

Der Werbeleitfaden von 2019 wurde grundlegend überarbeitet. Dies mit der Absicht, das Dokument benutzerfreundlicher zu machen. Wo möglich, wurden Grauzonen minimiert, um die Praxis zu vereinfachen. Ziel ist es, dass Anwenderinnen und Anwender selbständig entscheiden können, ob eine Werbung gesetzeskonform ist.

Der neue Leitfaden zur Spirituosenwerbung 2024 ist ab sofort verfügbar. Damit genügend Zeit für Anpassungen bleibt, werden die neuen Regelungen erst ab 1. Januar 2026 durchgesetzt.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Werbebeschränkungen für Spirituosen

whiskygläser

Die Werbung für Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke ist nach Alkoholgesetz (Artikel 42b; SR 680) eingeschränkt. In unserem «Werbeleitfaden Spirituosen» finden Sie die wichtigsten Leitlinien und Grundsätze, die Sie bei der Gestaltung der Spirituosenwerbung beachten müssen. Für die Beurteilung, ob eine Spirituosenwerbung zulässig ist oder nicht, ist letztlich immer die konkrete Werbung massgebend. Beachten Sie, dass die Werbebestimmungen nur gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern («B-to-C») gelten, nicht jedoch im Grosshandel («B-to-B»).

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

 

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/alcohol/spirituosen_werbung/werbeleitfaden.html