Vorgang für die Übertragung der E-Vignette

Sie haben zwei Möglichkeiten:

1. Sofortige Übertragung über das Via-Portal

Prüfen Sie zunächst, ob das Ticket im Via-Portal e-vignette.ch noch vorhanden ist. Dies ist nur möglich, wenn Sie denselben Browser wie beim Kauf verwenden und die Cookies nicht gelöscht haben.

Vorgehen:

2. Mit der «Quittung - Via» (über das Antragsformular)

Bei der Bestellung Ihrer E-Vignette haben Sie eine E-Mail mit der «Quittung - Via»  (PDF, 97 kB, 27.08.2024) (PDF-Dokument) erhalten. Wenn Sie dieses Dokument noch haben, können Sie eine Änderung beantragen, indem Sie das folgende Formular ausfüllen und die «Quittung - Via» hochladen:

Zum Formular

Hinweis zur Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Änderung wird wirksam, sobald Sie eine Bestätigung des Wechsels erhalten.

Benötigte Dokumente:

Sie benötigen folgende Dokumente (in elektronischer Form), um nachzuweisen, dass es sich um dasselbe Fahrzeug und denselben Halter/-in handelt:

  1. Der alte Fahrzeugausweis (mit dem alten Kontrollschild). Wenn Sie den alten Fahrzeugausweis nicht mehr besitzen, ist ein anderer Nachweis erforderlich (z. B. eine Versicherungsbescheinigung).

  2. Der neue Fahrzeugausweis (mit dem neuen Kontrollschild).
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-private/strassenabgaben-private/vignette-autobahngebuehren/kontrollschildwechsel/vorgang-uebertragung-e-vignette.html