Die Gestaltung und die Inhalte der Versandbegleitdokumente (VBD) haben sich im Zusammenhang mit der internationalen Transitionsphase von NCTS Phase 4 auf NCTS Phase 5 geändert. Diese hat zur Folge, dass bestimmte Angaben in der Versanddatenanmeldung an einem anderen Ort platziert sind oder sogar wegfallen. Wo die Aufzählung nicht fertig ist, ist dies meistens mit «(…)» gekennzeichnet.
Die vom BAZG erstellten Versandbegleitdokumente (VBD) entsprechen den geltenden internationalen Vorgaben. Rechtlich verbindlich und massgebend sind immer die entsprechenden Daten im System (Versanddatenanmeldung).
Wichtig: Aktuell verwenden wir das Layout des Versandbegleitdokuments von NCTS Phase 4. Alle Länder müssen bis Ende November 2024 auf das Phase 5 Layout umstellen. Wir werden im Phase 4 Layout keine Anpassungen mehr vornehmen, allfällige Optimierungsvorschläge aber gerne, so möglich, in die Umsetzung des Phase 5 Layouts einfliessen lassen.