FAQ - Versandbegleitdokument (VBD)

Die Gestaltung und die Inhalte der Versandbegleitdokumente (VBD) haben sich im Zusammenhang mit der internationalen Transitionsphase von NCTS Phase 4 auf NCTS Phase 5 geändert. Diese hat zur Folge, dass bestimmte Angaben in der Versanddatenanmeldung an einem anderen Ort platziert sind oder sogar wegfallen. Wo die Aufzählung nicht fertig ist, ist dies meistens mit «(…)» gekennzeichnet.

Die vom BAZG erstellten Versandbegleitdokumente (VBD) entsprechen den geltenden internationalen Vorgaben. Rechtlich verbindlich und massgebend sind immer die entsprechenden Daten im System (Versanddatenanmeldung).

Wichtig: Aktuell verwenden wir das Layout des Versandbegleitdokuments von NCTS Phase 4. Alle Länder müssen bis Ende November 2024 auf das Phase 5 Layout umstellen. Wir werden im Phase 4 Layout keine Anpassungen mehr vornehmen, allfällige Optimierungsvorschläge aber gerne, so möglich, in die Umsetzung des Phase 5 Layouts einfliessen lassen.

Frage / Situation

Antwort / Erläuterung

Fehlende Angaben in den Feldern 40 (Summarische Anmeldung/Vorpapier) und 44 (Besondere Vermerke/ Vorgelegte Unterlagen/ Bescheinigungen und Genehmigungen)

Die betroffenen Angaben sind derzeit nur auf Stufe der Warenpositionen erlaubt und werden auch bei der Warenposition auf das VBD gedruckt. Dies führt dazu, dass entsprechende Angaben insb. bei VBD mit 1 Warenposition und ohne Security Daten fehlen können.

 

Beim künftigen Layout werden die Daten der Warenpositionen immer auf einer separaten List of Items gedruckt werden.

 

Fehlende Angaben zum Versender

Aktuell können wir den Versender im House Consignment in der Versanddatenmeldung nicht mitliefern. Auf Stufe Consignment Item ist der Versender nicht vorgesehen.

 

Insgesamt stellt das gVV-Übereinkommen den teilnehmenden Ländern frei, ob sie die Angaben zum Versender / Ausführer liefern wollen oder nicht. D.h. es ist möglich, dass ein Versandbegleitdokument keine Angaben zum Versender beinhaltet.

Dossiernummer Spediteur:

Es wird teilweise gewünscht, dass der Inhalt von «oppositeInformation.text» im VBD abgebildet wird und nicht der von «oppositeInformation.referenceNumber»

Wir werden im Phase 5 VBD Layout die Informationen beider Datenelemente abbilden. Klare Anweisungen, wie die Datenlemente anzuwenden sind, folgen.

Feld 31 Packstücke zeigt nicht alle Packstücke an.

Massgebend sind immer die Daten im System. Aus Platzgründen drucken wir maximal 3 Zeilen zu den Packstücken. Dies reicht in den allermeisten Fällen aus, sofern die Packstücke gleicher Art in einer Zeile angemeldet werden. Also z.B:

  • Art: Kartons, Anzahl: 2, Zeichen/Nr: a1, a2

Anstatt

  • Art: Kartons, Anzahl 1, Zeichen/Nr: a1
  • Art: Kartons, Anzahl 1, Zeichen/Nr: a2

Schreibweise «Tausender» z.B. im Bruttogewicht und Nettogewicht.

Wir verwenden momentan die identische Schreibweise wie wir sie in unserem NCTS Phase 4 System verwendeten, d.h. Komma als Tausender Trennzeichen und Punkt als Trennzeichen zwischen Kilos und Gramm.

Hinsichtlich Umsetzung des Phase 5 Layouts werden wir prüfen, ob und wie wir dies anpassen sollen.

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