Passar News 1/2024

10.06.2024

Bitte beachten Sie folgende Informationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Passar.

Versandbegleitdokument (VBD): Angepasste Inhalte (Reminder)

Die Gestaltung und die Inhalte der Versandbegleitdokumente (VBD) haben sich im Zusammenhang mit der internationalen Transitionsphase von NCTS Phase 4 auf NCTS Phase 5 geändert. Diese hat zur Folge, dass bestimmte Angaben in der Versanddatenanmeldung an einem anderen Ort platziert sind oder sogar wegfallen. Wo die Aufzählung nicht vollständig ist, ist dies meistens mit «(…)» gekennzeichnet. Die vom BAZG erstellten Versandbegleitdokumente (VBD) entsprechen den geltenden internationalen Vorgaben. Rechtlich verbindlich und massgebend sind immer die entsprechenden Daten im System (Versanddatenanmeldung).

Gültig ab: seit Einführung der betroffenen Warenprozesse

Betroffene Warenprozesse (WP): WP2, WP3

Weitere Infos: Umstellung auf Passar 1.0 

Aktivierung am Domizil: Erst kurz vor Abfahrt

Spediteure können Warenanmeldungen Durchfuhr in Passar nach der Akzeptanz und bis zur Aktivierung beliebig oft und selbstständig anpassen. Dies ist ein grosser Vorteil von Passar gegenüber NCTS. Konkret können Fehler wie z.B. falsche Gewichtsangaben/Fehlverlade oder weitere Sachverhalte so bis vor Abfahrt des Transportmittels durch den Spediteur berichtigt und korrigiert werden. Das BAZG empfiehlt, die Aktivierung einer Warenanmeldung Durchfuhr (MRN) mit der Meldung NC123 erst kurz vor Abfahrt vorzunehmen. Der Prozess Rückzugsantrag (Annullation) einer Warenanmeldung Durchfuhr kann so vermieden werden.

Übergangsmassnahme: Bis die neue Arbeitsweise bei den Spediteuren weitreichend umgesetzt ist, erhebt das BAZG für die Bearbeitung eines Rückzugsantrages einer aktivierten Warenanmeldung Durchfuhr bis am 30. September 2024 keine Gebühr.

Betroffene Warenprozesse (WP): WP3

Gültig ab: 17.03.2024 (Übergangsmassnahme bis am 30.09.2024)

Aktivierung mit Activ App: Nicht möglich mit E-dec-Ausfuhrzollanmeldungen

Bei Ausfuhr-Zollanmeldungen in E-dec Export mit anschliessender Eröffnung einer Durchfuhr in Passar kann die Activ App nicht verwendet werden. In solchen Fällen müssen LKW-Chauffeure an den Schalter gehen. Zudem bleibt das Laufzettel-Verfahren vor Ort vorbehalten, welches bei einer Ausfuhr in Passar (ohne anschliessende Eröffnung einer Durchfuhr) zur Anwendung kommt.

Betroffene Warenprozesse (WP): WP1, WP2, WP3

Gültig ab: seit Einführung der betroffenen Warenprozesse

eVV Export: Ausstellung erst nach Aktivierung der Durchfuhr

Die elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) für Ausfuhr-Zollanmeldungen in E-dec Export mit anschliessender Durchfuhr-Eröffnung in Passar (Datenübernahme mit «Send to Transit») werden frühestens nach vier Tagen ab Aktivierung der Durchfuhr ausgestellt.

Betroffene Warenprozesse (WP): WP2, WP3

Gültig ab: seit Einführung der betroffenen Warenprozesse

Mehr Infos zu Passar: www.passar.admin.ch

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-news/passar-news-1-24.html