Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Export

Angaben in der Ausfuhrzollanmeldung

Mit e-dec Export wird dem Ausführer zum Nachweis kein Papier zugestellt, sondern lediglich eine elektronische Veranlagungsverfügung (eVV), welche über den e-dec ReceiptService bezogen als signierte und verschlüsselte XML Datei rechtsgültig ist.

Mehr Infos zur Aufbewahrung der elektronischen Veranlagungsverfügung auf der Internetseite der ESTV.

Das Abholen der eVV wird entweder über die in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Anmelder Unternehmens-Identifikations-Nummer (UID) oder über die in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Exporteur UID gesteuert.

Angaben in der Ausfuhrzollanmeldung
Wer? Was? Bedingung?
Zollanmelder elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Die *UID des Anmelders wurde in der Ausfuhrzollanmeldung (AZA) verwendet.
Exporteur / Versender elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Die *UID des Exporteurs / Versenders wurde in der Ausfuhrzollanmeldung (AZA) verwendet.

* UID = Unternehmens-Identifikationsnummer (http://www.uid.admin.ch/). Damit die UID zum Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) berechtigt, muss diese in der Anwendung Zollkundenverwaltung (ZKV) registriert werden.

Mehr Informationen siehe Zollkundenverwaltung - UID

Registrierung zur Abholung der eVV

Voraussetzung für den Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) ist die Registrierung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Zollkundenverwaltung (ZKV).
 
Bitte registrieren Sie Ihr Unternehmen mit Ihrer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Anwendung Zollkundenverwaltung (ZKV). Das Vorgehen ist in der Kurzanleitung beschrieben.

Mehr Informationen siehe Zollkundenverwaltung - UID.

Keine Registrierung ist notwendig für das Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) mit dem Zugangscode.

Bezug der eVV

Mehr Informationen zum Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) finden Sie im Dokument Bezug der elektronischen Dokumente.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten um die eVV abzuholen:

1.    Receipt-Service (Webservice und E-Mail Kanal)
       (UID nötig)

Diese Services eignen sich für Firmen mit einer grossen Anzahl an Verfügungen. Die Zollbeteiligten können ihre Systeme programmieren, so dass die eVV nach eigenen Kriterien (z.B. Zeitpunkt) automatisch bezogen werden kann.

Die Datumsrange bei der Listenabfrage im Export ist auf max. 30 Tage limitiert.
2.    Web GUI

       (UID nötig)

Das Web-GUI ist für Firmen geeignet, die kein eigenes System (Software) für die Abholung zur Verfügung haben. Sie können somit über das Web-GUI des BAZG die eVV beziehen. Massenabfragen sind lediglich mit Webservice und E-Mail Kanal möglich.

Die Datumsrange bei der Listenabfrage im Export ist auf max. 10 Tage limitiert.

3.    Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) mit Zugangscode

Jede Zollanmeldung erhält einen eindeutigen Zugangscode. Dabei teilt der Spediteur dem Exporteur die Nummer der Zollanmeldung (gleiche Nummer wie die Veranlagungsverfügung) und den dazu gehörenden Zugangscode mit. Der Exporteur kann die eVV über die unten aufgeführte Internetseite abholen, ohne bei uns registriert zu sein. Das Abholen der eVV mit Zugangscode funktioniert nur für Einzelabfragen.

Signaturprüfung

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/e-dec/e-dec-export/elektronische-veranlagungsverfuegung-evv-im-export.html