Durch Zoll-Stati, Zertifikate und Konzessionen, die wir vergeben können, wird Ihr Aufwand bei Zolltätigkeiten reduziert, z.B. zugelassener Versender oder Empfänger.
AEO-Zertifikat: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Authorised Economic Operator, ist ein Status, der Personen erteilt wird, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen gewährt.
Brennereikonzessionen und Steuerlager für Spirituosen
Das Recht zur Herstellung und Reinigung von gebrannten Wassern wird vom Bund an privatwirtschaftliche Unternehmungen durch Brennereikonzessionen übertragen (Art. 3I AlkG). Diese Brennereikonzessionen werden von der Sektion Spirituosensteuer des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erteilt. Wir unterscheiden drei Arten der privatwirtschaftlichen Produktion von gebrannten Wassern:
Ein Steuerlager ermöglicht es der Betreiberin oder dem Betreiber, Handel mit Spirituosen ohne unnötige Kapitalbindung zu betreiben. Spirituosen können in solchen Steuerlagern steuerfrei aufbewahrt werden.
Edelmetallkontrolle: Schmelzbewilligungen, Handelsprüferbewilligung
Hersteller von Edelmetallwaren (Uhrgehäusefabrikanten, Gold- und Silberschmiede, Zahnärzte etc.) dürfen die aus ihrer Tätigkeit herrührenden Abfälle nur dann selber einschmelzen, wenn sie im Besitz einer individuellen Schmelzbewilligung sind.
Zugelassener Empfänger und Zugelassener Versender
Als so genannter zugelassener Empfänger oder Versender können Sie als Firma an einem zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil) die Einfuhr- oder Ausfuhrzollanmeldung selbst vornehmen.