Sie können die strukturierten und digital signierten Daten elektronisch in Ihr Buchhaltungssystem übernehmen. Dadurch können interne Prozesse wie Visierung, Freigabe oder Ablage vollständig automatisiert werden. Dies führt gegenüber den klassischen Bearbeitungsprozessen zu verkürzten Durchlaufzeiten und höherer Datenqualität. Das Begleichen der Rechnungen erfolgt über die bisher genutzten Zahlungskanäle.
Voraussetzungen / Erste Schritte
- Stellen Sie in Ihrem Unternehmen die technischen Voraussetzungen für den Empfang, die Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen im Buchhaltungssystem bereit.
- Zur Abwicklung der E-Rechnung benötigen Sie einen Vertrag mit einem Service Provider. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzinstitut und bei swissDIGIN (Forum zur Förderung der elektronischen Rechnung).
- Mit dem Vertrag erhalten Sie eine Teilnehmernummer, die sogenannte EBillAccountID.
- Teilen Sie uns diese Teilnehmernummer zusammen mit Ihrer Kundennummer (ZAZ-Kontonummer oder 9stellige Kundennummer beginnend mit 530 mit und oder LSVA-Kontonummer beginnend mit 533) verlangen Sie die E-Rechnung. Senden Sie diese Information an unseren Support (siehe rechts) oder per Post an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Abteilung Finanzen, Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern.
- Künftig erhalten Sie Ihre mehrwertsteuerkonformen Rechnungen elektronisch und können sie direkt in Ihr Buchhaltungssystem übernehmen.
- Der Prozess für die Überweisung der Zahlung wird durch die E-Rechnung nicht verändert.
Hinweise
- Ihre Kundennummer finden Sie auf unserer Rechnung (Beispielrechnungen siehe rechts).
- Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support (siehe rechts).
- Unter Zollkonto (ZAZ) finden Sie Informationen zu alternativen Zahlungsmethoden.