Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie das Fahrzeug:
Definitiv aus der Schweiz ausführen (Export)
Informationen dazu finden Sie unter Definitive Ausfuhr aus der Schweiz.
Handelt es sich um einen Gebraucht- oder Unfallwagen, müssen Sie zudem die abfallrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Informationen dazu finden Sie im folgenden Merkblatt oder beim Bundesamt für Umwelt (BAFU):
Merkblatt Export von Konsumgütern - Gebrauchtware oder Abfall?
Verzolltes Fahrzeug vorübergehend im Ausland benutzen
Fahrzeuge, die mit schweizerischen Kontrollschildern ausgerüstet sind, können Sie ohne Zollpapiere (d. h. formlos) ins Ausland verbringen und anschliessend wiedereinführen.
Allgemeine Informationen zur vorübergehenden Verwendung von Waren finden Sie unter Vorübergehende Ausfuhr.
Bei der Wiedereinreise mit dem Fahrzeug müssen Sie sämtliche im Ausland durchgeführten Reparaturen, Umbauten, Veredelungen etc. unaufgefordert an der Grenze beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anmelden. Informationen finden Sie unter Passiver Veredelungsverkehr.