- ICS2 löst das heutige Security Amendement (SA) bei der Luftfracht vollständig ab
- Anforderungen und Dokumente der TAXUD, auf der Basis des ZESA-
Abkommens sind auch für die Schweiz gültig - Release 2 betrifft Wirtschaftsbeteiligte wie Postdienste, Expresskurier- und Luftfrachtdienste und weitere Wirtschaftspartner, welche sich am Multiple Filing beteiligen wollen.
- Die Vorausanmeldung für Luftfrachtdienste erfolgt vor Verlad (Pre-Loading Advanced Cargo Information, PLACI)
- Der vollständige Datensatz wird im Luftverkehr vor Ankunft der Ware mittels Entry Summary Declaration (ENS) übermittelt
- Zusätzlich wird eine Ankunftsanmeldung von der Luftfrachtgesellschaft beim Eintreffen des Flugzeugs im Sicherheitsraum verlangt
- Für Wirtschaftsbeteiligte, welche bereits heute Release 1 anwenden, ist die Transitionsstrategie von Release 1 zu Release 2 zu beachten. Für die schrittweise Einführung besteht eine Übergangsfrist bis spätestens 2. Oktober 2023
- Betroffene Wirtschaftsbeteiligte melden den Zeitpunkt der Ablösung von Security Amendment und Umsetzung von ICS2 an folgende Stelle raa.ics@bazg.admin.ch.
Um auf europäischer Ebene (EU, Schweiz und Norwegen) einen reibungslosen Übergang von ICS2 Release 1 zu Release 2 zu gewährleisten, beachten Sie bitte die von der Europäische Kommission (TAXUD) publizierten Information zu Release 2 und Ziffer 8 der Transitionsstrategie.