ICS2 ist ein Europa-übergreifendes Projekt der EU (TAXUD). Mit ICS2 werden Sicherheitsvoranmeldungen für Sendungen aus Drittländern in den Europäischen Sicherheitsraum (EU-CH-NO) eingeführt. Die Schweiz hat sich auf Grundlage des ZESA Abkommens (SR 0.631.242.05) zur Teilnahme am Projekt ICS2 entschieden.
Mit ICS2 sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden
- Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette
- Vorabübermittlung der Cargo-Informationen
- Übermittlung der ENS-Daten durch verschiedene Personen - Multiple Filing
- Einbindung aller Verkehrsarten (inkl. Post)
- Vollständiges Ersetzen von Security Amendment Import (ICS1)
Die Schweiz bildet mit der EU und Norwegen einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. Grundlage dafür ist das ZESA zwischen der Schweiz und der EU und das Abkommen zwischen der Schweiz und Norwegen (SR 0.632.315.982). Dies ermöglicht einen reibungslosen Warenaustausch mit der EU und trägt zur Sicherheit der Schweiz bei. Das ZESA basiert auf der Gleichwertigkeit der Zollsicherheitsmassnahmen der Vertragsstaaten gegenüber Drittstaaten. Um die sich aus der derzeitigen Aktualisierung des ZESA ergebenden Neuerungen umzusetzen, hat die Schweiz beschlossen, sich am ICS2 zu beteiligen. Es ist sowohl für die Wirtschaft wie auch die Verwaltung die effizienteste und kostengünstigste Variante.
Mit ICS2 und dem Zugriff auf den gemeinsamen Datenspeicher (Common Repository, CR) ergeben sich neue Perspektiven für die Risikoanalyse und somit das Risikomanagement. Das BAZG erhält damit Zugriff auf die Vorausanmeldungen von für die Schweiz bestimmten Sendungen im Voraus, über die sie bisher keine Informationen hatte, und zwar in sämtlichen Verkehrsarten (heute nur Direktimport im Luftverkehr). Sie kann sich dadurch an der Risikoanalyse dieser Sendungen, die z. B. in Rotterdam oder Antwerpen im Hafen ankommen und dann via Lastwagen oder Zug in die Schweiz transportiert werden, beteiligen und diese beeinflussen.
Ungeachtet davon, ob sich die Schweiz an ICS2 beteiligt oder nicht, müssen für die Schweiz bestimmte Sendungen, die über das Gebiet der EU in die Schweiz verbracht werden, an der EU-Aussengrenze im Voraus angemeldet werden. Die entsprechenden Sicherheitsdaten stehen der EU demnach bereits zur Verfügung. Mit der Teilnahme am ICS2 erhält die Schweiz die Möglichkeit, sich bei für die Schweiz bestimmten Sendungen an der Risikoanalyse zu beteiligen, diese zu beeinflussen und, sollte eine Sicherheitskontrolle nötig werden, diese am geeigneten Ort z. B. in der Schweiz durchzuführen.
Die EU stellt die gemeinsame Datenbank, also das Common Repository, zur Verfügung. Dieses verteilt die Vorausanmeldungen der Wirtschaftsbeteiligten (Economic Operator, EO) an die zuständigen Mitgliedsstaaten inkl. Schweiz und Norwegen. Die Schweiz bzw. das BAZG entwickelt ihrerseits ein Informatiksystem (IT-System), welches die eingehenden Meldungen verarbeitet und eine Risikoanalyse durchführt. Die Kommunikation zwischen dem BAZG und den EOs für die Kontrolle von Waren in der Schweiz wird national geregelt.
Die EU sieht 3 Phasen (Releases) vor, in Etappen unterteilt sein können und die ebenfalls für die Schweiz gelten:
- ICS2 Release 1: 15.03.2021, Kurier- und Postverkehr (Zürich und Genf Flughafen)
- ICS2 Release 2: 01.03.2023, Flugfrachtverkehr (Zürich und Genf Flughafen)
- ICS2 Release 3:
- Schiffsverkehr* (Master-Ebene Filers) 03.06.2024
- Schiffsverkehr* (House-Ebene Filers) 04.12.2024
- Schienen-* und Strassenverkehr* 01.04.2025
*Aussengrenze des gemeinsamen Sicherheitsraums
Die EU sieht 3 Phasen (Releases) vor, in Etappen unterteilt sein können und die ebenfalls für die Schweiz gelten:
- ICS2 Release 1: 15.03.2021, Kurier- und Postverkehr (Zürich und Genf Flughafen)
- ICS2 Release 2: 01.03.2023, Flugfrachtverkehr (Zürich und Genf Flughafen)
- ICS2 Release 3:
- Schiffsverkehr* (Master-Ebene Filers) 03.06.2024
- Schiffsverkehr* (House-Ebene Filers) 04.12.2024
- Schienen-* und Strassenverkehr* 01.04.2025
*Aussengrenze des gemeinsamen Sicherheitsraums
Grundsätzlich ist der Beförderer verantwortlich für die rechtzeitige Übermittlung der Vorabanmeldung. Im Rahmen des Multiple Filings können sich jedoch auch andere Wirtschaftsbeteiligte an der Vorabanmeldung beteiligen, müssen sich dazu aber im System der TAXUD eine EORI Nummer angeben.
Der Umfang der Datenlieferung finden Sie im Annex B des Datenkataloges der EU unter folgendem Link:
Durch Klick auf «Source Text» unter «UCC Annex B» und Auswahl des Registers «Table Legend» erhalten Sie die Übersicht der Deklarationsarten sowie das Umsetzungsdatum.
Die Teilnahme an ICS2 erfordert die detailgetreue Umsetzung der übergreifenden Spezifikation der TAXUD, dies beinhaltet auch die Übermittlung einer EORI Nummer. Von der Verwendung einer EORI-Nummer betroffen sind in der Schweiz die Fluggesellschaften und die Post, die an den internationalen Flughäfen Zürich und Genf direkte Einfuhren aus Drittländern mittels ICS2 im Voraus anmelden.
Eine EORI-Nummer brauchen in der Schweiz ab der zweiten Etappe (1. März 2023) allenfalls auch Unternehmen, die von der Möglichkeit des Multiple Filing Gebrauch machen wollen.
Die Informationen im Common Repository sind grundsätzlich geschützt und können nur mit der entsprechenden Zugriffsberechtigung abgefragt werden. Sie unterliegen dem Schutz des Berufsgeheimnisses und dem Schutz personenbezogener Daten. Wie bisher bleibt im ZESA geregelt, dass diese Informationen weder an andere Personen als an die zuständigen Organe der betreffenden Vertragspartei weitergegeben noch von diesen Organen zu anderen als den in diesem Abkommen vorgesehenen Zwecken benutzt werden dürfen.
Sendungen, welche als Risiko einstuft werden, generieren einen sogenannten HIT und müssen durch einen Zollmitarbeiter überprüft werden. Dieser hat je nach Zeitpunkt der Feststellung (PLACI, ENS) verschiedene Optionen. Bei PLACI im Luftverkehr können einerseits beim EO weitere Informationen wie Rechnungen oder Lieferscheine verlangt werden (Request for Information, RFI) oder einen Antrag auf Ergänzung der Daten verlangt werden (Request for Amendment, RFA). Ebenfalls kann ein Screening (z.B. Röntgen oder Öffnen des Paketes) verlangt werden (Request for Screening, RFS). Um zu verhindern, dass beispielsweise Sprengstoff an Bord eines Flugzeuges gelangt, kann bei PLACI im konkreten Verdachtsverfall ein Verladeverbot (Do not Load, DNL) ausgesprochen werden. Bei ENS können die Waren bei Ankunft (je nach Risiko an der Aussengrenze des gemeinsamen Sicherheitsraums oder an der Endbestimmung) physisch kontrolliert werden
Die EU publiziert Informationen auf ihrer Webseite. Das BAZG informiert die Schweizer Wirtschaft unter anderem im Rahmen der Begleitgruppe Wirtschaft des Programms DaziT und ihre üblichen Informationskanäle. Das BAZG wird im Hinblick auf die Releases 2 und 3 aktiv und rechtzeitig auf die betroffenen Branchen und Unternehmen zugehen.
Im ICS2 wird eine EORI Nummer der Empfänger verlangt. Verfügt der Empfänger nicht über eine EORI Nummer, kann die Third Country Unique Identification Number (TCUID) deklariert werden.
Die TCUID in der Schweiz ist die Geschäftspartner-Identifikationsnummer (GP-ID) oder die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).