Unter den Begriff „zollbegünstigte Waren" fallen Waren, für die unterschiedliche Zollansätze je nach Verwendung gelten. Die unterschiedliche Verwendung ist im Zolltarifgesetz und in der Zollerleichterungsverordnung des EFD vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Zollerleichterung je nach Verwendungszweck
Rückerstattung für Futtermittel
Ausbeuten