Zollrückerstattung im besonderen Verfahren der aktiven Veredelung ab dem 01.01.2019
Der Bundesrat hat am 21.9.2018 entschieden, die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte per 1. Januar 2019 aufzuheben.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge keine Auswirkungen auf das besondere Verfahren der aktiven Veredelung (bVaV) hat. Somit sind Abrechnungsgesuche für das bVaV, mit den üblichen Begleitpapieren, auch nach dem 1. Januar 2019 bei folgender Stelle einzureichen:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Wirtschaftsmassnahmen
Taubenstrasse 16
3003 Bern