Pferde und Haustiere

Für Ihre Haustiere gelten die allgemeinen Bestimmungen für Übersiedlungsgut.

Zusätzlich zu beachten

Für Heimtiere (Hunde, Katzen etc.) beachten Sie bitte die zusätzlichen Bestimmungen des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: Mit Heimtieren in die Schweiz reisen.

Für Pferde aus Ländern der EU und Norwegen legen Sie mit den Unterlagen zum Umzug zusätzlich folgende Dokumente vor:

  • Equidenpass
  • Einfuhrzeugnis

Siehe auch Information des BLV: Pferde, Esel und andere Equiden aus der EU.

Transport

Dieser muss - im Auto, im Flugzeug oder per Bahn - tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/einfuhr-in-die-schweiz/umzug--uebersiedlungsgut-/pferde-und-haustiere.html