Für Ihre Haustiere gelten die allgemeinen Bestimmungen für Übersiedlungsgut.
Zusätzlich zu beachten
Für Heimtiere (Hunde, Katzen etc.) beachten Sie bitte die zusätzlichen Bestimmungen des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: Mit Heimtieren in die Schweiz reisen.
Für Pferde aus Ländern der EU und Norwegen legen Sie mit den Unterlagen zum Umzug zusätzlich folgende Dokumente vor:
- Equidenpass
- Einfuhrzeugnis
Siehe auch Information des BLV: Pferde, Esel und andere Equiden aus der EU.
Transport
Dieser muss - im Auto, im Flugzeug oder per Bahn - tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.