Durchfuhr durch die Schweiz

Übersiedlungsgut, Ausstattungsgut, Erbschaftsgut 

Wollen Sie von Deutschland nach Italien umziehen? Falls Sie vom Ausland ins Ausland umziehen und dabei Ihr Umzugsgut durch die Schweiz führen, müssen Sie dieses zum Transit anmelden. Dasselbe gilt bei Mobiliar für eine Zweitwohnung. Dabei müssen die Einfuhrabgaben vorübergehend sichergestellt werden, mittels Barhinterlage oder Bürgschaft. Allfällige Verbote und Beschränkungen sind ebenfalls zu beachten.

Die wichtigsten internationalen Transitverfahren im Handelswarenverkehr sind das gemeinsame Versandverfahren (gVV) und das TIR-Verfahren. Die Informationen zum Vorgehen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/durchfuhr-durch-die-schweiz.html