Übersiedlungsgut, Ausstattungsgut, Erbschaftsgut, Feriendomizil
Es genügt, wenn Sie eine Inventarliste unter Angabe Ihrer Adressen im In- und Ausland bei der Ausfuhrzollstelle vorlegen.
Privatfahrzeuge müssen Sie unter Vorlage einer Kopie des schweizerischen Fahrzeugausweises bei der Zollstelle zur Ausfuhr anmelden.
Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz in der Schweiz ist und Sie ein Feriendomizil oder eine Zweitwohnung im Ausland einrichten, bzw. Hausrat aus der Schweiz ins Ausland bringen.