- Delle-Boncourt: Montag bis Sonntag von 06:00 bis 20:00 Uhr
- Col France: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr; Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr
- La Ferrière-Sous-Jougne: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr; Samstag von 10:00 bis 20:00 Uhr; Sonntag von 10:00 bis 13:00 Uhr
- La Cure: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr; Samstag von 11:00 bis 17:00 Uhr
- Ferney-Voltaire route: Täglich von 06:00 bis 20:00 Uhr
- Ferney-Voltaire Flughafen: Täglich von 06:00 bis 23:00 Uhr
- Bahnhof Genf-Cornavin: Täglich von 06:30 bis 18:30 Uhr
- St-Julien/Bardonnex: Täglich rund um die Uhr
- Vallard-Thônex: Täglich von 06:00 bis 20:00 Uhr
- St-Gingolph: Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr
- Basel St-Louis Autobahn: Standort B10 (Reiseverkehr): Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr; Samstag von 12:00 bis 20:00 Uhr
Standort B8 (Warenverkehr): Montag bis Freitag von 05:00 bis 09:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr, Samstag von 05:00 bis 13:00 Uhr
Der Weg zwischen den beiden Standorten B10/B8 ist mit Wegweisern beschildert.
Zwischen Frankreich und der Schweiz bestand bisher eine Vereinbarung, welche die gegenseitige Übernahme von Ausfuhrformalitäten durch das jeweilige Zielland geregelt hat. Dieser Vereinbarung zufolge übernahm das BAZG die Bearbeitung der Formulare, indem es die Ausfuhr der Waren über die Schweizer Grenze mit einem Stempel bestätigte und diese Formulare den französischen Behörden übergab.
Ab dem 1. Juli 2023 werden das BAZG und die französischen Zollbehörden die Ausfuhrformalitäten des jeweils anderen Landes für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht mehr übernehmen. Reisende, die in Frankreich eingekauft haben und sich diese Steuer erstatten lassen möchten, müssen künftig einen besetzten französischen Grenzübergang passieren (siehe unten). Umgekehrt gilt dies auch für Reisende, die nach Frankreich reisen und die Schweizer Steuer zurückerhalten möchten.
Beim Passieren eines unbesetzten Grenzübergangs müssen die Einfuhrzollanmeldungen immer in den Anmeldeboxen in der Schweiz abgegeben werden. Denn auch wenn die jeweiligen Zielländer nicht mehr für das Duty-free-Verfahren zuständig sind, entbindet dies Reisende nicht von der Pflicht, die Ware bei der Einfuhr zu verzollen. Die Waren können auch einfach mit der App QuickZoll verzollt werden. Weitere Informationen zu Quick Zoll finden Sie hier.
Öffnungszeiten
- St-Gingolph (VS): Montag bis Sonntag von 05:00 bis 22:00 Uhr
- Thônex-Vallard (GE): Montag bis Freitag von 07:30 bis 17:00 Uhr
- Bardonnex (GE): Täglich rund um die Uhr
- Ferney-Voltaire (GE): Montag bis Freitag von 07:30 bis 17:00 Uhr
- Vallorbe (VD) : Montag bis Freitag, von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00
- Col France (NE): Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr; Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr
- Boncourt-Delle (JU): Täglich rund um die Uhr
- Basel St-Louis Autobahn (BS): Täglich rund um die Uhr