Vignette 2024: Dank der E-Vignette stressfrei und mit wenigen Klicks auf die Autobahn
(Letzte Änderung 01.12.2023)
Bern, 27.11.2023 - Die Vignette 2024 ist ab dem 1. Dezember 2023 erhältlich. Dieses Jahr können sich Käuferinnen und Käufer entscheiden, ob sie von den Vorteilen der neuen E-Vignette profitieren möchten oder die herkömmliche Klebevignette kaufen.
Die E-Vignette und die Klebevignette sind einander grundsätzlich gleichgestellt. Beide berechtigen zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen und beide kosten weiterhin 40 Franken. Auch sind beide für das Kalenderjahr mit je einem Monat Vor- und Nachlauf gültig, die Vignette 2024 also vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die E-Vignette digital an die Kontrollschildnummer gebunden ist. Daraus ergeben sich einige Vorteile bei der Nutzung der E-Vignette: Sie kann zeit- und ortsunabhängig online gekauft werden und ist direkt nach der Bezahlung gültig. Sie muss nicht an das Fahrzeug angebracht und wieder entfernt werden. Für Wechselschilder wird nur noch eine E-Vignette benötigt, anstatt wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette. Weiter muss keine neue E-Vignette bezogen werden, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gleiche Kontrollschild benutzt wird. Ebenso entfällt eine Neubeschaffung im Falle eines Scheibenbruchs. Reisende aus dem Ausland vermeiden mit dem vorzeitigen Kauf einer E-Vignette unnötige Stopps und sind somit rascher am Ziel. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfrage des Kontrollschilds an der Grenze durch die Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und im Inland durch die Polizei. Anlagen für automatisierte Kontrollen werden nicht eingesetzt.
Beim Kauf der E-Vignette müssen lediglich drei Informationen angegeben werden: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschildnummer. Andere Informationen wie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter müssen nicht angegeben werden. Die Option «öffentlich einsehbar» ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, zum Beispiel bei Mietfahrzeugen oder Carsharing.
Seit der Lancierung der E-Vignette 2023 Anfang August wurde sie bereits über 250'000-mal über den Webshop des BAZG verkauft. Das Icon zur E-Vignette sowie die Klebevignette 2024 erscheinen im Grün der Schweizer Autobahnsignalisation.
Die Klebevignette kann an den üblichen Verkaufsstellen wie Post, Garagen und Tankstellen, die E-Vignette unter www.e-vignette.ch gekauft werden. Wie einfach der Kauf der E-Vignette ist, zeigt das unter den Links zu findende Video.
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Links
- Webshop des BAZG: e-vignette.ch
- Video: Die E-Vignette für Schweizer Autobahnen einfach erklärt
- FAQ zur Vignette: www.bazg.admin.ch/faq-vignette
- Medienmitteilung des Bundesrats vom 16. Juni 2023: Bundesrat führt E-Vignette auf den 1. August 2023 ein
- Medienmitteilung des BAZG vom 25. Juli 2023: Digital unterwegs: Mit der E-Vignette auf die Autobahn
- Medienmitteilung des BAZG vom 04. August 2023: Gelungener Start der E-Vignette
- Forum Z. vom 2. Oktober 2023: Generationenübergreifendes Vignettendesign
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