Ich wohne im Ausland und reise in die Schweiz
Welche Dokumente benötige ich, um in die Schweiz einzureisen?
Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staates können in die Schweiz einreisen, sofern sie im Besitz einer grundsätzlich gültigen Identitätskarte oder eines anerkannten Reisepasses sind.
Als zuständige Behörde für Einreisebestimmungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) die wichtigste Anlaufstelle für Fragen rund um die Einreise in die Schweiz. Dementsprechend führt das SEM ein nützliches FAQ zu diesem Thema.
Welche Corona-Massnahmen gelten für die Einreise in die Schweiz?
Für die Einreise in die Schweiz können Sie den online Einreise-Test «Travel-Check» absolvieren. Auf diese Weise erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche Restriktionen aktuell für die Schweiz gelten. Für weitere Fragen rund um das Corona-Virus steht das Bundesamt für Gesundheit BAG zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen bei der Reise auf Schweizer Strassen und Autobahnen an?
Wenn Sie mit dem Auto in der Schweiz unterwegs sind, stellen Sie schnell und vielleicht auch erleichtert fest: Es gibt keine Mautstationen. Dennoch müssen Sie eine Abgabe bezahlen, wenn Sie auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen fahren. Diese Abgabe fällt in Form einer Autobahnvignette an, deren Verkaufspreis bei 40 Franken liegt. Die Vignette ist in der Schweiz an vielen Orten erhältlich, beispielsweise bei besetzten Zollstellen, Postfilialen oder Tankstellen. Eine Auflistung von Verkaufsstellen im Ausland und Optionen zum Onlinekauf finden Sie auf unserer Webseite. Um nachzuweisen, dass Sie die Gebühr bezahlt haben, kleben Sie die Vignette gut sichtbar an Ihrem Fahrzeug auf. Eine Vignette ist gültig für den Zeitraum vom 1. Dezember vor dem Aufgedruckten Jahr bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr.
Welche Abgaben fallen bei der Reise mit einem Wohnmobil oder Anhänger an?
In der Schweiz bezahlen Sie eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Transportfahrzeuge und Anhänger, wenn das Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Für schwere Wohnmotorwagen – wie beispielsweise Wohnmobile, Camper oder Wohnanhänger – erhebt der Zoll die Abgabe in Form einer pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
Mithilfe der kostenlosen App «Via» des BAZG können Sie die PSVA eines ausländischen Fahrzeuges bereits vor Ihrer Einreise schnell und selbstständig bezahlen. Auf diese Weise sind Sie unabhängig von den Öffnungszeiten der Zollstellen unterwegs. Weitere Informationen zu «Via» inklusive einem Link für den Download finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Erhebung, den Kosten und Bestimmungen der LSVA und PSVA finden Sie auf unserer Website.
Was muss ich bei der Einreise in die Schweiz verzollen und welche Güter sind bewilligungspflichtig?
Wenn Sie in die Schweiz einreisen, dürfen Sie Waren für den Privatgebrauch oder zum Verschenken bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen. Dabei handelt es sich um die sogenannte «Wertfreigrenze».
Die Wertfreigrenze gilt nur einmal pro Tag und pro Person. Übersteigt der Gesamtwert der eingeführten Waren nach Abzug der ausländische Mehrwertsteuer 300 Franken, müssen Sie für die gesamte Ware die Mehrwertsteuer bezahlen. Eine detaillierte Übersicht inklusive Anwendungsbeispielen zur Wertfreigrenze finden Sie hier.
Für bestimmte Güter existieren zusätzliche Bestimmungen, was die Einfuhrmenge betrifft. Namentlich handelt es sich dabei um Lebensmittel, Alkohol und Tabak. Bei solchen «sensiblen Waren» bestehen Freimengen, die auf dieser Tabelle aufgelistet sind. Solange die sensiblen Güter die Freimengen nicht überschreiten, gelten sie als Zollfrei und es fallen keine Gebühren an. Wer bei der Einreise die Freimengen überschreitet, muss die Waren verzollen.
Mit der App «QuickZoll» können sie als Privatperson Ihre Waren selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen – ohne sich registrieren zu müssen. Ausserdem fasst QuickZoll alles Wissenswerte über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen. Danach dürfen Sie Ihre Ware über sämtliche Schweizer Grenzübergänge einführen.
Beachten Sie jedoch, dass es Waren gibt, die bewilligungspflichtig sind, Beschränkungen unterliegen oder verboten sind. Hierzu gehören zum Beispiel Waffen, Kulturgüter, Betäubungsmittel oder Feuerwerk. Auch bei Tieren und Pflanzen oder Souvenirs die, aus Tier- und Pflanzenteilen gemacht sind, bestehen Einfuhrverbote. Informieren Sie sich hier über die geltenden Regeln.
Was passiert mit gefälschten Marken beim Zoll?
Ein Paar Gucci-Schuhe für 20 Euro klingt zwar nach einem unwiderstehlichen Angebot, das jedoch zu schön ist, um wahr zu sein. Denn in einem solchen Fall haben Sie wahrscheinlich eine Markenfälschung erstanden. Es ist grundsätzlich verboten, Marken- oder Designfälschungen in die Schweiz zu bringen oder aus der Schweiz auszuführen. Das gilt auch für Waren, die Sie für den Privatgebrauch ein- oder ausführen. Sollten Sie gefälschte Marken mitführen – egal ob neuwertig oder gebraucht – kann der Zoll Ihnen diese beim Grenzübertritt abnehmen und vernichten.
Weitere Informationen zum Thema Fälschungen finden Sie ebenfalls hier: Medienmitteilung Stop-Piracy.
Welche Risiken bergen Tier- und Pflanzenarten, die ich in die Schweiz mitbringe?
Es gibt Tiere und Pflanzen, die nicht von Natur aus in der Schweiz vorkommen, sondern durch den Menschen eingeschleppt sind. Manche dieser Arten sind «invasiv» und damit problematisch für Mensch und Umwelt, können Ernteverluste verursachen oder die Biodiversität bedrohen. Pflanzen und Tiere gehören deshalb nicht ins Reisegepäck. Auf der neuen Website Pack keine Risiken ein! - Schütz dich und deine Umwelt des Bundesamts für Umwelt (BAFU) finden Sie praktische Informationen und Wegleitungen zu diesem Thema.