Das müssen Sie beachten, wenn Sie Medikamente für sich selber oder für Drittpersonen in die Schweiz bringen möchten: Mengenbeschränkungen, Verbote und Abgaben.
Grundsätzlich gilt, dass eine Privatperson (wie ein Tourist auch) für sich selber, aber nicht für Drittpersonen, Medikamente in der Grössenordnung eines Monatsbedarfs einführen darf.
Medikamente zum persönlichen Bedarf
Reisen Sie aus dem Ausland ein, dürfen Sie ausschliesslich zur eigenen Behandlung Medikamente, die Sie im Ausland eingekauft haben, in die Schweiz einführen. Dazu gehören auch solche Medikamente, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthalten. Eine Bewilligung ist beim Grenzübertritt nicht erforderlich. Die Einfuhrmenge ist auf einen Monatsbedarf begrenzt. Falls der Aufenthalt in der Schweiz länger dauert, müssen Sie zu einem Schweizer Arzt gehen, um die Medikamente zu erhalten.
Eine Einfuhr für Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Abgaben
Wenn Sie Medikamente persönlich über die Grenze befördern und diese für den eigenen Bedarf benutzen, gelten nebst den heilmittelrechtlichen Einschränkungen die Bestimmungen zur Abgabenpflicht im Reiseverkehr.
Das heisst: Sofern der Warenwert innerhalb der Wertfreigrenze von 300 Franken liegt, sind die Medikamente bei der Einfuhr abgabenfrei. Ist der Warenwert höher, müssen Sie die Mehrwertsteuer bezahlen. Diese beträgt 2,6% oder 8,1% vom gesamten Warenwert ohne ausländische Verkaufssteuer. Bringen Sie am besten eine Kaufquittung mit, dies erleichtert die Veranlagung.
Sie können die Medikamente auch mit der Verzollungs-App QuickZoll verzollen1 oder eine Anmeldung in die dafür vorgesehene Anmeldebox bei unbesetzten Grenzübergängen legen.
Weitere Informationen
Waren anmelden
Hier erhalten Sie Antworten auf weitere Fragen:
Sie können das Kontaktformular von Swissmedic verwenden und unter dem Thema „Zollangelegenheiten" Ihre Frage stellen.
1 Hinweis: Zurzeit werden in QuickZoll alle Waren zum MWST-Satz von 8.1 % besteuert. Weitere Informationen unter Verzollungs-App QuickZoll.
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