An Grenzübergängen, bei denen die schriftliche Selbstanmeldung möglich ist, haben wir eine so genannte «Anmeldebox» eingerichtet.
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Anmeldebox
In dieser Anmeldebox liegt für Sie das Formular «Zollanmeldung im Reiseverkehr» bereit.
Wichtige Info
Diese Form der Zollanmeldung ist nur für Waren zulässig, die nicht für den Handel bestimmt sind, die keinen Beschränkungen oder Verboten unterliegen und die weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sind.
Handelswaren sind bei einer dafür zuständigen Zollstelle anzumelden.
So funktioniert die schriftliche Selbstanmeldung
- Lesen Sie die Informationen auf der Infotafel der Anmeldebox.
- Nehmen Sie das Formular «Zollanmeldung im Reiseverkehr» aus der Anmeldebox und füllen Sie dieses vollständig und wahrheitsgetreu aus.
- Führen Sie ALLE mitgeführten Waren und Kosten im Formular auf. Wir werden die Ihnen zustehenden abgabenfreien Waren bei der Veranlagung abziehen.
- Unterschreiben Sie das Formular und lösen Sie die Kopien (B + C) vom Original A.
- Legen Sie das Original A und Ihre Belege (Quittungen/Rechnungen) in den Umschlag und kleben ihn zu.
- Werfen Sie den verschlossenen Umschlag in die Anmeldebox.
- Nehmen Sie die beiden Kopien (B + C) mit. Bei einer allfälligen Kontrolle im Landesinnern wird das Zollpersonal die Kopie B einziehen.
- Die zu entrichtenden Einfuhrabgaben werden Ihnen per Post mit einem Einzahlungsschein in Rechnung gestellt. Ihre eingereichten Belege senden wir Ihnen abgestempelt zurück (in der Regel innerhalb von einem Monat).