Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die grössten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag, während 24 Stunden, durch Mitarbeitende des BAZG besetzt. Bei den Flughäfen gelten besondere Öffnungszeiten. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt. Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung von Handelswaren (verzollen und versteuern) die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der regulären Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet.
Einreisevoraussetzungen in die Schweiz
Die Grenzkontrollen an den Schweizer Grenzen zu den Schengen-Staaten sind per 15. Juni 2020 aufgehoben und es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich
Information zu Campione d'Italia
Kontakt
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
- Tel.
- +41 58 467 15 15
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr