Praxis
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren und von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren (im Kanton Tessin werden alle alkoholischen Getränke nur an Personen ab 18 Jahren verkauft).
Hauptzweck der Testkäufe ist die Prävention. Sie sollen das Verkaufspersonal auf das Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 respektive 18 Jahren aufmerksam zu machen. In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage können die Ergebnisse dieser Käufe nicht als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden oder zur Verhängung einer Geldstrafe führen. Ihnen können jedoch Verwaltungsmassnahmen wie die Rücknahme des Wirtepatents folgen. Testkäufe werden sowohl von privaten Institutionen als auch von den Behörden durchgeführt.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit veröffentlicht jährlich einen Bericht (PDF, 1 MB, 01.07.2024) über die Praxis der Alkoholtestkäufe in der Schweiz.
Ergebnisse 2023
Im Jahr 2023 wurden 9743 klassische Testkäufe und 271 Online-Testkäufe gezählt. Dies ist die höchste Teilnahmequote seit 2009.
Zu den klassischen Testkäufen:
Im Jahr 2023 führten sie in 27,3% der Fälle zu einem Alkoholverkauf; in 78,2% der Fälle führte das Verkaufs- oder Servicepersonal eine mündliche Altersüberprüfung durch oder verlangte einen Ausweis.
Wie in den Vorjahren variierten die Ergebnisse der Testkäufe, die 2023 durchgeführt wurden, je nach Verkaufsstelle:
Alkohol wurde weniger häufig an Tankstellen verkauft (17,6% der Verkäufe), während Bars die Verkaufsstellen mit der höchsten Verkaufsrate waren (31,2%). Testkäufe in Restaurants oder Cafés führten zu 28,5% Verkäufen, etwas mehr als bei Ladenketten (27,4%). Bei Veranstaltungen lag die Verkaufsrate bei 44,2%.
In Bezug auf Online-Testkäufe:
In diesem Bereich wurden in zwei Arten von Testkäufen durchgeführt: Testkäufe in Online-Shops und Testkäufe auf den Internetseiten der Gastronomiebetriebe. Bei den Testkäufen in Online-Shops hätte der Alkohol in 93% der Fälle beschafft werden können. Das Alter hätte in 7% der Fälle kontrolliert werden können. Bei den Testkäufen in Restaurants und Take-aways wurde den Testkäufern in 87,5% der Restaurants und 91,3% der Take-aways Alkohol ausgehändigt.
Leitfaden
Das Handbuch für Testkäufe dient als Standardwerk für die ganze Schweiz und enthält zahlreiche praktische Anleitungen. So verwenden Kantone, Gemeinden und NGOs die gleiche Basis für ihre Testkäufe und können die erhobenen Daten schweizweit vergleichen. Das Handbuch enthält die Konzepte und Grundlagen, die von den Organisationen im Präventionsbereich, den kantonalen Instanzen und dem Blauen Kreuz entwickelt wurden und sich bewährt haben.
Web-Plattform für die Erfassung der Daten
Die Plattform www.tkdb.ch basiert auf einem Modell des Blauen Kreuzes. Sie sorgt für eine koordinierte und einheitliche Erfassung der Daten in der ganzen Schweiz.
Mithilfe der Plattform können Fragebögen erarbeitet und Rubriken nach Zielgruppe ausgewählt werden. Die Plattform lässt sich auch für Testkäufe anderer Produkte wie Zigaretten oder Spiele nutzen. Die Daten sind in geschützten Bereichen abgelegt, sodass deren Sicherheit gewährleistet ist.
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
- Tel.
- +41 58 462 65 00
- Fax
- +41 58 463 18 28