Verkaufs- oder Servicemitarbeitende im Detailhandel, im Gastgewerbe oder bei Veranstaltungen sind täglich in direktem Kontakt mit den Kundinnen und Kunden. Sie stehen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche an vorderster Front und tragen bei der Prävention deshalb die grösste Verantwortung. Sie müssen entscheiden, an wen sie Alkohol abgeben dürfen und an wen nicht.
Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist gesetzlich geregelt. Wer gegen die Vorschriften verstösst, macht sich strafbar.
Um das Verkaufspersonal bei seiner Präventionsaufgabe zu unterstützen, stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verschiedene Instrumente zur Verfügung (siehe auch Ausbildung von Verkaufspersonal und Testkäufe).
Ausbildung für die Alkoholabgabe an Jugendliche
Als praxisnahe Hilfestellung für die tägliche Arbeit haben Branchenvertreter gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit vier Ausbildungsmodule zur Alkoholabgabe an Jugendliche erarbeitet.
Die Module finden Sie am Seitenende in der Rubrik «Unterlagen».
Jugendschutzplakat
Damit das Verkaufspersonal über die Alterslimiten für die Alkoholabgabe Bescheid weiss, haben GastroSuisse und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit gemeinsam ein Plakat kreiert. Dieses hängt in allen 20 000 GastroSuisse-Betrieben der Schweiz.
Das Plakat finden Sie am Seitenende in der Rubrik «Plakat». Es steht auf Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
- Tel.
- +41 58 462 65 00
- Fax
- +41 58 463 18 28