Sie melden Ihre Waren mittels elektronischer Datenübermittlung zur Einfuhr an. Das IT-System e-dec selektioniert die Einfuhrzollanmeldung aufgrund der zollinternen Risikoanalyse. Es unterscheidet zwischen drei Selektionsergebnissen:
- gesperrt
Die zur Einfuhr angemeldete Ware gilt als unter Zollkontrolle. Sie kann erst nach der abgeschlossenen Kontrolle (Vergleich der Einfuhrzollanmeldung mit Rechnungen, Lieferscheinen, Ursprungszeugnis, usw.) und einer allfälligen materiellen Beschau abgeführt werden. - frei mit
Die zur Einfuhr angemeldete Ware kann sofort bzw. nach erfolgter Ladungskontrolle abgeführt werden. Die Kontrollen nehmen unsere Mitarbeitenden (Vergleich der Einfuhrzollanmeldung mit Rechnungen, Lieferscheinen, Ursprungszeugnis, usw.) nach der Warenabfuhr vor. - frei ohne
Die zur Einfuhr angemeldete Ware kann sofort bzw. nach erfolgter Ladungskontrolle abgeführt werden. Wir nehmen keine Kontrollen vor.
Nach den Kontrolle durch uns bzw. der Warenabfuhr durch Sie wird die Einfuhrzollanmeldung zur Weiterverarbeitung im System freigegeben. Danach stellen wir die Zoll- und Mehrwertsteuerverfügungen aus und versorgen die entsprechenden Stellen (Finanzbuchhaltung, Handelsstatistik, andere Bundesstellen usw.) mit den Daten aus der Einfuhrzollanmeldung.