Montagestellen können je nach Art der Zulassung Fahrtschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen einbauen, prüfen und warten.
Montagestellen dürfen das LSVA-Erfassungsgerät anlässlich eines Frontscheibenwechsels im Auftrag vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG offiziell von der Frontschreibe entfernen und wieder montieren.
Die Zulassungen sind an bestimmte Anforderungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden Sie unter den Rubriken Zulassungskriterien.