Ersatzfahrzeuge

Betriebe (Garagen, Importeure, etc.), die Fahrzeuge als Ersatzfahrzeuge mit Einzelbewilligung an Kunden abgeben, sind verantwortlich, dass sie immer über eine genügende Anzahl allgemeingültiger Chipkarten «Deklaration» und Formulare «Beilage zur Deklarationskarte für Ersatzfahrzeuge» verfügen und diese an die Kundschaft weitergeben.

Chipkarten «Deklaration» und Formulare sind beim BAZG, Betriebssupport, Taubenstrasse 16, 3003 Bern zu bestellen. Der Fahrzeughalter deklariert die Fahrleistung mit dieser allgemeingültigen Chipkarte «Deklaration» und dem Formular.

Ersatzfahrzeuge mit genereller Bewilligung (Jahresbewilligung) werden wie ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit dem normalen Verfahren behandelt.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/dienst-zulassungsstelle-zls/ersatzfahrzeuge.html