Erneuerbare Treibstoffe für den Verkauf oder den gewerblichen Eigenverbrauch

Allgemeines

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu Herstellungsbetrieben von erneuerbaren Treibstoffen für den Verkauf oder den gewerblichen Eigenverbrauch.

Bewilligung als Herstellungsbetrieb

Herstellungsbetriebe, welche erneuerbare Treibstoffe verkaufen oder innerhalb der eigenen Firma verwenden (gewerblicher Eigenverbrauch), benötigen eine Bewilligung des BAZG.

Steuererleichterung

Der hergestellte erneuerbare Treibstoffe unterliegt der Mineralölsteuer. Eine Steuererleichterung kann beim BAZG beantragt werden.

Die Steuererleichterung auf erneuerbare Treibstoffe wird nur gewährt, wenn der Hersteller im Gesuch an das BAZG den Nachweis erbracht hat, dass die Treibstoffe die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen.

Das Gesuch ist wie folgt mittels Formular 45.85 zu stellen:

Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen:

Form. 45.85 Hauptformular (PDF, 203 kB, 28.07.2025)Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe / Nachweis

Form. 45.85 Anhang A1 (PDF, 329 kB, 28.07.2025)Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen

Form. 45.85 Beilage zu Anhang A1 (PDF, 303 kB, 28.07.2025)Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen

Form. 45.85 Anhang B (PDF, 367 kB, 28.07.2025)Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Andere Treibstoffe:

Form. 45.85 Hauptformular (PDF, 203 kB, 28.07.2025)Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe / Nachweis

Form. 45.85 Anhang A2 (PDF, 1 MB, 28.07.2025)Ökologische Anforderungen an erneuerbare Treibstoffe

Leitfaden 45.85 Anhang A2 (PDF, 452 kB, 28.07.2025)Ökologische Anforderungen an erneuerbare Treibstoffe

Form. 45.85 Anhang B (PDF, 367 kB, 28.07.2025)Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Form. 45.85 Anhang C (PDF, 375 kB, 28.07.2025)Erklärung betreffend den rechtsmässigen Erwerb der Anbauflächen für die Erzeugung von Rohstoffen zur Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Steueranmeldungen

Herstellungsbetriebe müssen monatlich die Ergebnisse der Warenbuchhaltung der gesamten vorangehenden Periode an das BAZG melden (Periodische Meldung, Periodische Steueranmeldung). Die Meldungen sind je nach Treibstoffart wie folgt zu erbringen:

Flüssige erneuerbare Treibstoffe:

  • < 5 Mio. Liter jährlich hergestellte Menge: schriftliche Meldung

Periodische Meldung, Periodische Steueranmeldung für erneuerbare Treibstoffe aus Herstellungsbetrieben

Änderungen bei Herstellungsbetrieben; Meldepflicht

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/inland-abgaben/mineraloelsteuer/erneuerbare-treibstoffe/erneuerbare-treibstoffe-fuer-den-verkauf-oder-den-gewerblichen-eigen.html