Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zum Importeur von biogenen Treibstoffen.
Allgemeines
Einfuhren
Biogene Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer und können unbeschränkt auf den Schweizerischen Markt gebracht werden.
Steuererleichterung
Die Steuererleichterung auf biogenen Treibstoffen wird nur gewährt, wenn der Importeur im Gesuch an den Direktionsbereich Grundlagen den Nachweis erbracht hat, dass die Treibstoffe die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen.
Das Gesuch ist wie folgt mittels Formular 45.85 zu stellen:
Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen:
Andere Treibstoffe:
Veranlagung mit e-dec
In der Anleitung "Veranlagung von biogenen Treibstoffen mit e-dec" finden Sie die Besonderheiten, welche bei der Veranlagung mit e-dec zu beachten sind.