Handel mit pharmazeutischen Produkten

Gesundheit ist ein wichtiges Gut des Menschen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Heilmittel.

Zu den Heilmitteln zählen Human- und Tierarzneimittel sowie Medizinprodukte. Letztere umfassen Publikumsprodukte wie Pflaster oder Kontaktlinsen, aber auch Implantate, Tests zur Erkennung von Krankheiten oder Operationsinstrumente.

Um sicher zu gehen, dass Sie bei der Einfuhr keine Schwierigkeiten haben werden, legen Sie vorgängig der zuständigen Behörde Produktemuster mit allen dazugehörigen Informationen (Zusammensetzung, Anpreisungen) vor.

Behörden

Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, ist die zentrale schweizerische Überwachungsbehörde für Heilmittel. Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sorgt Swissmedic dafür, dass Arzneimittel und Medizinprodukte in der Schweiz wirksam und sicher sind.

Swissmedic ist zuständig für:

  • die Zulassung von Arzneimitteln
  • die Betriebsbewilligungen für Herstellung und Grosshandel sowie Inspektionen
  • die Marktüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs
  • die laboranalytische Prüfung der Arzneimittelqualität
  • die Recht- und Normensetzung.

Der Handel mit Heilmitteln (Arzneimitteln und Medizinprodukten) unterliegt zahlreichen und detaillierten Vorschriften. Auch ist die Abgrenzung zu Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika oder Gebrauchsgegenständen zum Teil schwierig.

Wenn Sie ein Heilmittel in der Schweiz in den Handel bringen wollen, konsultieren Sie www.swissmedic.ch.

Wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Kosmetikum vermarkten wollen, kontaktieren Sie das kantonale Labor Ihres Kantons, siehe www.kantonschemiker.ch.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/steuern-und-abgaben_einfuhr/handel-mit-pharmazeutischen-produkten.html