Zugelassene Empfänger und Versender (ZE und ZV), die heute wegen mehrerer Standorte mehrere ZE bzw. ZV Bewilligungen innehaben, können den Antrag stellen, nur noch einer einzigen zuständigen Lokalebene zugeteilt zu werden.
Als «Bewilligungsinhaber mit einer zuständigen Lokalebene» ergeben sich für Sie folgende Abweichungen zum Standardprozess: