Transportprozess mit Passar

Mit Passar 1.0 wird der neue Grundprozess im Warenverkehr in den Verkehrsrichtungen Durchfuhr und Ausfuhr eingeführt. Neben dem bekannten Warenprozess kommt neu ein Transportprozess hinzu.

Der neue, einheitliche Grundprozess im Warenverkehr sieht vor, dass eine Warenanmeldung mit einer Transportanmeldung verknüpft (referenziert) werden muss, damit sie aktiviert werden kann. Erst mit der Aktivierung wird die Warenanmeldung rechtsverbindlich.

Die Referenzierung mit einer Transportanmeldung bildet ausserdem die Voraussetzung für eine vollautomatisierte Aktivierung von Warenanmeldungen – und für eine entsprechende Beschleunigung der Grenzprozesse.

Weitere Informationen

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/transportprozess.html