Der Zollanmelder füllt das Formular 25.74 A nach Vorgabe aus. Das Formular gilt für die darauf aufgeführten Sendungen als Ausfuhrzollanmeldung und als Antrag auf Rückerstattung.
Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Rückerstattungsverfahrens: siehe ausländische Rückwaren.