Im vereinfachten Nichterhebungs- oder Rückerstattungsverfahren (R-10-80 Ziffer 5.2 (PDF, 237 kB, 17.03.2024)) erteilen die Zollstellen die Bewilligung für nachfolgende Waren und Veredelungsarten.
Die Zollanmeldung im Veredelungsverkehr (Form. 47.87 (PDF, 69 kB, 17.03.2024)) genügt als Gesuch. Mit der Annahme der Zollanmeldung durch die Zollstelle gilt die Bewilligung als erteilt. Sie ist gebührenfrei.