Die Verordnung befindet sich noch im Genehmigungsprozess und solll auf den 1. September 2024 in Kraft treten. Bis dahin gelten die nachvolgenden Dokumente unter Vorbehalt.
20240528_DE Verordnung BAZG technische und betriebliche Vorgaben (PDF, 90 kB, 25.06.2024)EETS- und NETS-Anbieter-Verordnung BAZG