Anhang 2 NETS

Die Verordnung befindet sich noch im Genehmigungsprozess und solll auf den 1. September 2024 in Kraft treten. Bis dahin gelten die nachvolgenden Dokumente unter Vorbehalt.

Nur in Englisch verfügbar:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/dokumentation/rechtsgrundlagen/abgabenerhebung/strassenabgaben/eets_nets_anbieter-verordnung_bazg/anhang_2_nets.html