Bundesrat wurde über den Bericht der Arbeitsgruppe Bund-Kantone zur Zollgesetzrevision informiert
Bern, 17.03.2023 - Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 17. März 2023 über den Bericht der Arbeitsgruppe Bund-Kantone zur Zollgesetzrevision informiert. Das erarbeitete Bereinigungskonzept hinterlässt keine weiteren Differenzen mit den Kantonen.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes (neues Vollzugsaufgabengesetz des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG) am 24. August 2022 verabschiedet. Im Parlament wurde die Botschaft der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) als federführende Kommission des Erstrats zugeteilt. Angesichts des Umfangs der Revision und der Themenvielfalt (u. a. Wirtschaft, Sicherheit, Migration, Digitalisierung, Datenschutz) befassen sich auch die Sicherheitspolitische Kommission, die Finanzkommission und die Kommission für Rechtsfragen mit der Vorlage.
Die Kantone, vertreten durch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD) und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und kommandanten (KKPKS), haben sich in den Kommissionen kritisch zum Gesetzesentwurf geäussert. Sie gaben der Befürchtung Ausdruck, dass die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Gesetzesentwurf ungenügend respektiert werde. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat Anfang 2023 in Absprache mit der KKJPD eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen unter dem Vorsitz von alt Regierungs- und Nationalrat Dr. Urs Hofmann eingesetzt, um die seitens der Kantone geäusserte Kritik an der Gesetzesvorlage aufzunehmen und wenn möglich auszuräumen.
Bericht der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, bis am 10. März 2023 ein Bereinigungskonzept zuhanden der Departementsvorsteherin EFD und der KKJPD vorzulegen. Das gemeinsame Ziel der Arbeitsgruppe bei der Überarbeitung der Gesetzesbestimmungen bestand darin, den Status quo der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem BAZG beizubehalten und die originären und delegierten Aufgaben und Kompetenzen des BAZG, insbesondere im Sicherheits- und Strafverfolgungsbereich, eindeutig zu umschreiben.
Die Arbeitsgruppe übergab der Vorsteherin des EFD sowie den Vorständen der KKPKS und der KKJPD ein Bereinigungskonzept mit Änderungsvorschlägen in 16 Bestimmungen. Die Vorstände der KKJPD und der KKPKS sind mit den Vorschlägen einverstanden und der Ansicht, dass ihre Kritikpunkte angemessen berücksichtigt wurden. Es verbleiben somit keine Differenzen zum Bereinigungskonzept.
Die Änderungsvorschläge betreffen in sich abgeschlossene Themenbereiche und Artikel, die neu formuliert und präzisiert wurden. Sie haben keinen Einfluss auf die weiteren Themenbereiche des Gesetzesentwurfs und erfordern somit keine darüberhinausgehenden Anpassungen. Das EFD wird den Bericht der Arbeitsgruppe an die zuständigen parlamentarischen Kommissionen weiterleiten, damit diese das Bereinigungskonzept in ihre weiteren Beratungen einbeziehen können.
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