In der Schweiz erhalten die Kantone jährlich einen Teil des Reingewinns aus der Spirituosenbesteuerung, nämlich den Alkoholzehntel (10% des Gewinns geht an die Kantone, 90% fliesst in die Bundeskasse). 2023 wurde den Kantonen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl 27'754'756 Franken ausgerichtet
Die Kantone sind verpflichtet, ihren Anteil am Alkoholzehntel für die Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch einzusetzen. Nach der Verteilung der Beträge an die Dachorganisationen erstatten Letztere das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bereich Alkohol, über die Verwendung des Alkoholzehntels Bericht.
Sie finden diese Berichte auf der entsprechenden Seite, indem Sie auf der Karte der Schweiz auf den gewünschten Kanton klicken.
Verwendung nach Suchtform
Die Verwendung des Alkoholzehntels durch die Kantone nach Suchtformen zeigt, dass der Zehntel keineswegs nur der Prävention und Behandlung von Alkoholproblemen vorbehalten ist. Mit einem Anteil von 34% (gleich wie im Vorjahr) am Zehntel dominiert der Bereich Alkohol nicht mehr so stark wie früher. 2023 waren dies etwas mehr als 9 Millionen Franken. Allerdings verwenden fast alle Kantone einen Teil des Zehntels für die Alkoholproblematik.
Ein beträchtlicher Teil des Alkoholzehntels wird für die allgemeine Bekämpfung aller Suchtformen verwendet. Im Jahr 2023 entfielen 42% der kantonalen Ausgaben auf verschiedene Suchtmittel.
Auf die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Konsums illegaler Stoffe entfallen im Allgemeinen 11% der Mittel und auf die Tabakbekämpfung 5%. Seit 10 Jahren haben sich diese prozentualen Anteile fast nicht verändert.
Verwendung nach Handlungsfeldern
In Prävention, Früherkennung und Behandlung investieren die Kantone 93% des Alkoholzehntels. Die Anteile, die der Nachsorge sowie der Forschung, der Aus- und der Weiterbildung gewidmet sind, liegen aktuell 7%.
Über die Jahre ist eine grosse Stabilität bei der Verwendung in den Handlungsfeldern Prävention, Nachsorge und Forschung erkennbar. Mit 20% hat sich die Früherkennung im Vergleich zu 2022 nicht verändert. Generell lässt sich sagen, dass die Mittelallokation weitgehend von der Strategie der einzelnen Kantone abhängt.
Die Berichte zeigen, wie wichtig der Alkoholzehntel für die Finanzierung der Arbeit der Kantone in den Bereichen Prävention, Früherkennung und Behandlung ist.
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
- Tel.
- +41 58 462 65 00
- Fax
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