Wer aus dem Ausland Waren zum privaten Bedarf in die Schweiz einführen möchte, sollte ab dem 1. Januar 2025 Folgendes beachten:
Ab 2025 dürfen Waren zum eigenen privaten Gebrauch oder zum Verschenken nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so muss für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Eine selbstständige Warenanmeldung zum normalen Mehrwertsteuersatz und Entrichtung allfälliger Abgaben ist auch mit der «QuickZoll»-App möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 .