Basierend auf e-dec Import haben wir für Kleinsendungen e-dec easy entwickelt. Mit einer reduzierten Einfuhrzollanmeldung (EZA) können Sie zollfreie Sendungen anmelden, auch wenn die Mehrwertsteuer (MWST) bezahlt werden muss.
Folgende Kriterien müssen gemeinsam (kumulativ) erfüllt sein:
- Die Rohmasse (Eigengewicht der Ware mit Verpackung, Füllmaterial und Warenträger) ist nicht höher als 1000 Kilogramm;
- der Mehrwertsteuerwert (Entgelt/Marktwert am Bestimmungsort) ist nicht höher als 1000 Franken;
- die Sendung untersteht keinen nichtzollrechtlichen Erlassen (NZE);
- die Sendung unterliegt keiner Bewilligungspflicht; und
- die Einfuhrabgaben (ohne MWST) betragen nicht mehr als 5 Franken.
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie Ihre Sendung mit e-dec Import anmelden.
Ausgenommen von e-dec easy
Waren, die mit besonderen Formularen angemeldet (z. B. Übersiedlungsgut) oder mit einem bewilligungspflichtigen Zollverfahren angemeldet werden (z. B. Veredelungsverkehr), müssen mit e-dec Import angemeldet werden.
Zudem ist mit e-dec easy eine Verlagerung der Steuerentrichtung (Verlagerungsverfahren Mehrwertsteuer) ausgeschlossen.
Ebenfalls steht Ihnen mit e-dec easy die provisorische Veranlagung nicht zur Verfügung. Dies, weil umfassenden Daten verlangt werden (z. B. Zolltarifnummer, Zollansatz).