Tierfutter

Für Tierfutter kommen je nach Art, Beschaffenheit und Verwendung unterschiedliche Zollansätze und Vorschriften zur Anwendung. Wir empfehlen Ihnen, den elektronischen Zolltarif www.tares.ch zu konsultieren.

Insbesondere gilt folgendes:

  • Für die Einfuhr von Futtermitteln für Tiere der Rindvieh-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdegattung sowie für Kaninchen (einschliesslich Zwergkaninchen) und Hausgeflügel ist in der Regel eine Bewilligung erforderlich (www.reservesuisse.ch).

  • Bei Futtermitteln aus Tierprodukten bzw. solchen, die Tierprodukte enthalten, müssen die veterinärrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Unsere Informationen über die Rückerstattung der Zollabgaben für Futtermittel für Zoo-, Labor- und andere Tiere finden Sie unter folgendem Link: Pet-Food (Futtermittel).

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/meist-gesuchte-stichwoerter/tierfutter.html