Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu Herstellungsbetrieben von biogenen Treibstoffen für den Verkauf oder den gewerblichen Eigenverbrauch.
Allgemeines
Bewilligung als Herstellungsbetrieb
Herstellungsbetriebe, welche biogene Treibstoffe verkaufen oder innerhalb der eigenen Firma verwenden (gewerblicher Eigenverbrauch), benötigen eine Bewilligung des BAZG.
Steuererleichterung
Der hergestellte biogene Treibstoff unterliegt der Mineralölsteuer. Eine Steuererleichterung kann beim BAZG beantragt werden.
Die Steuererleichterung auf biogenen Treibstoffen wird nur gewährt, wenn der Hersteller im Gesuch an das BAZG den Nachweis erbracht hat, dass die Treibstoffe die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen.
Das Gesuch ist wie folgt mittels Formular 45.85 zu stellen:
Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen:
Andere Treibstoffe:
Steueranmeldungen
Herstellungsbetriebe müssen monatlich die Ergebnisse der Warenbuchhaltung der gesamten vorangehenden Periode an das BAZG melden (Periodische Meldung, Periodische Steueranmeldung). Die Meldungen sind je nach Treibstoffart wie folgt zu erbringen:
Flüssige biogene Treibstoffe:
- < 5 Mio. Liter jährlich hergestellte Menge: schriftliche Meldung
Formular 45.25 (XLSX, 211 kB, 21.06.2023)Periodische Meldung, Periodische Steueranmeldung für biogene Treibstoffe aus Herstellungsbetrieben
- > 5 Mio. Liter jährlich hergestellte Menge: elektronische Meldung
Gasförmige biogene Treibstoffe:
Die Meldungen erfolgen über die Clearingstelle des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie (https://www.biogasclearing.ch).
Änderungen bei Herstellungsbetrieben; Meldepflicht