Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Vorzugsbehandlung dieser Abkommen gilt jedoch nur für Waren, die die vorgesehenen Ursprungsbestimmungen erfüllen.
Die bestehenden Freihandelsabkommen finden Sie unter folgendem Link: R-30 Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung.
Interessieren Sie die zukünftigen Freihandelsabkommen, finden Sie die Informationen auf der Webseite des SECO, Direkter Link: SECO - Freihandelsabkommen.
Zollpräferenzen
Zollpräferenzen sind Zollvergünstigungen (zollfrei oder reduzierter Zollansatz). Sie werden nur für Waren gewährt, welche die entsprechenden Regeln des Freihandelsabkommens erfüllen, d. h. insbesondere Ursprung im Sinne dieser Abkommen aufweisen.
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