Für die Rückerstattung von im Inland angefallener schweizerischer Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmen ist die Eidg. Steuerverwaltung zuständig: ESTV - Vergütung der Mehrwertsteuer.
Schweizer Unternehmen, welche die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern wollen, müssen dies im jeweiligen Land beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Steuerverwaltung: ESTV - Vergütung ausländische Mehrwertsteuer.