Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD schliesst jährlich mit dem Direktor des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG eine Leistungsvereinbarung (LVB) ab. Es handelt sich hierbei um ein Führungsinstrument, welches den politischen Auftrag und die Planung mit jährlichen Zielsetzungen konkretisiert.
Die LVB ist Bestandteil des Neuen Führungsmodell Bund (NFB), welches per Januar 2017 in der Bundesverwaltung eingeführt worden ist. Dies bedeutet, dass die LVB mit dem Budget (Voranschlag) des BAZG gekoppelt ist.
Der sogenannte Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (VA mit IAFP) fasst einerseits die kurz- (Voranschlag) und mittelfristige (Aufgaben- und Finanzplan) Planung des BAZG zusammen und verknüpft andererseits die Ressourcen systematisch mit den Zielen zu den Leistungen. Das Parlament verabschiedet jährlich in der Wintersession den VA für das Folgejahr.
Nach Ablauf des Voranschlagjahres führt das BAZG in der Staatsrechnung die Einnahmen für das abgelaufene Jahr auf und legt Rechenschaft über die Ausgaben und Zielerreichung ab. Die Staatsrechnung wird vom Bundesrat verabschiedet.