Per 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:
Bis 31.Dezember 2023 | Neu ab 1. Januar 2024 | |
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Normalsatz | 7.7 % | 8.1 % |
Reduzierter Satz | 2.5 % | 2.6 % |
Die Steuersätze von 8.1 % respektive 2.6 % gelten für alle Einfuhren von Gegenständen, bei denen die Einfuhrsteuerschuld am 1. Januar 2024 und später entsteht. Die Einfuhrsteuerschuld entsteht gemäss Artikel 56 MWSTG zur gleichen Zeit wie die Zollschuld (Art. 69 ZG). Aus technischen Gründen können periodische Sammelanmeldungen nur bis 31. Dezember 2023 mit den bisherigen Steuersätzen angemeldet werden. Wird die Sammelanmeldung im alten Jahr verpasst und ist dem Importeur der volle Vorsteuerabzug nicht möglich, ist mit der zuständigen Lokalebene Kontakt aufzunehmen.