Vorgang für die Übertragung der E-Vignette

Bei der Bestellung Ihrer E-Vignette haben Sie eine E-Mail mit der «Quittung - Via» (PDF, 97 kB, 27.08.2024) erhalten. Wenn Sie dieses Dokument noch haben, können Sie eine Änderung beantragen, indem Sie das folgende Formular ausfüllen und die «Quittung - Via» hochladen:

Zum Formular

Hinweis: Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Tage. Die Änderung ist wirksam, sobald Sie eine Bestätigung des Wechsels erhalten.

Benötigte Dokumente:

Sie müssen folgende Dokumente (in elektronischer Form) vorbereiten, um nachzuweisen, dass es sich um dasselbe Fahrzeug und denselben Halter/-in handelt:

  1. Der alte Fahrzeugausweis (mit dem alten Kontrollschild). Wenn Sie den alten Fahrzeugausweis nicht mehr besitzen, ist ein anderer Nachweis erforderlich (z. B. eine Versicherungsbescheinigung).

  2. Der neue Fahrzeugausweis (mit dem neuen Kontrollschild).
https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-private/strassenabgaben-private/vignette-autobahngebuehren/kontrollschildwechsel/vorgang-uebertragung-e-vignette-ausland.html