Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung legen wir dar, welche Daten mit der Nutzung von Periodic zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.
Datenerhebung: welche Daten werden erhoben
Periodic erfasst und übermittelt dem BAZG folgende Daten:
Für den Betrieb der App notwendige Daten
- GPS-Koordinaten des Grenzübertritts
- Dienststellennummer der Grenzzollstelle
- Zeitpunkt des Grenzübertritts
- Deklariertes Kennzeichen inkl. dem Land der Immatrikulation des Fahrzeugs
- angemeldete Bewilligungsnummer
- Fahrtrichtung
- Eindeutige Identifikationsnummer (für die Rückmeldung des Prüfergebnisses notwendig)
Anonymisierte Nutzungsdaten (Dynatrace)
- Geräteinformationen - Modell / Softwareversion
- Gerätezustand - Akkustand, RAM Füllstand
- Verbindungsinformationen - IP-Adresse (Anonymisiert), Mobilfunkstandart (WLAN/4G/3G/…)
- Startzeitpunkt der App
- App Version
Nur mit dem Einverständnis des Nutzers (Dynatrace)
- Einfahren in Tracking- / Aktivierungs- / Konformations-Zonen (Zeitpunkt, Zollstelle, IN/OUT)
- Aktivierung (Zeitpunkt, Zollstelle, Stop/Go, IN/OUT)
- Ladezeit Aktualisierung Geofences und Zollstellen
- App Abstürze / Debuginformationen
Der Nutzer kann die Übermittlung dieser Daten in der App unter "Nutzungsbedingungen" jederzeit anpassen.
Datenbearbeitung
Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Gesetzgebung über den Datenschutz. Die erfassten Daten werden höchstens sechs Jahre ab der Erfassung aufbewahrt. Sie werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet, sofern sie nicht archiviert werden. Die Archivierung richtet sich nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 152.1).
Berechtigungen (Zugriffsrechte)
Die erfassten Daten sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG zugänglich. Die Systementwickler/innen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation sowie externe Systembetreuer/innen haben Zugang zu den Daten, wo dies notwendig ist.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Sofern nicht anders vorgesehen, behandelt das BAZG nicht allgemein bekannte Informationen vertraulich. Dritte haben im Grundsatz keinen Zugang. Das BAZG behält sich jedoch vor diese Daten, insbesondere im Rahmen von Amts- und Rechtshilfeersuchen, den jeweiligen Behörden bekanntzugeben.
Verantwortlichkeiten
Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der App Periodic entstehen, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.