Die Schweiz ist mit mehreren Staaten Mitglied des "Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (Wiener Konvention)".
Zudem hat die Schweiz mit Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und der russischen Föderation bilaterale Abkommen vereinbart, welche den Handel mit Edelmetallwaren schon seit Jahrzehnten erleichtern.
Multilaterales Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1972 wurde in Wien das "Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen" abgeschlossen, mit dem Ziel, den internationalen Handel mit Edelmetallgegenständen unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des durch die besondere Natur dieser Gegenstände gerechtfertigten Konsumentenschutzes zu erleichtern.
Das Prinzip des Übereinkommens ist folgender: wenn ein Gegenstand mit einer amtlichen Punze eines Unterzeichnerstaates sowie der "Gemeinsamen Punze" (Waage) bezeichnet ist, so wird dieser von den übrigen Vertragsstaaten keiner weiteren Prüfung mehr unterzogen. Es ist somit auch nicht nötig, eine Verantwortlichkeitsmarke im Bestimmungsland registrieren zu lassen.
Die Mitgliederländer dieses multilateralen Abkommens sind auf https://hallmarkingconvention.org/en/members ersichtlich.
Eine amtlich punzierte Edelmetallware trägt beispielsweise diese Stempel:
Bilaterale Abkommen
Abkommen Schweiz-Frankreich
Beide Staaten anerkennen gegenseitig die amtlichen Punzen. Die doppelte Kontrolle von Waren fällt dahin. Die Verantwortlichkeitsmarke muss nur in dem Staat hinterlegt sein, der die amtliche Stempelung vorgenommen hat.
Abkommen Schweiz-Italien
Amtlich schweizerisch gestempelte Edelmetallwaren müssen nicht die Identifikationsmarke des italienischen Importeurs tragen, während die italienischen Identifikationszeichen in der Schweiz als Verantwortlichkeitsmarken anerkannt werden.
Abkommen Schweiz-Österreich
Beide Staaten anerkennen gegenseitig die amtlichen Punzen auf Uhrgehäusen.
Briefwechsel Schweiz-Spanien
Beide Staaten anerkennen gegenseitig die amtlichen Punzen auf Uhrgehäusen und ihren Ergänzungsteile (z.B. Uhrbänder).
Abkommen Schweiz-Russische Föderation
Beide Staaten anerkennen gegenseitig die amtlichen Garantiestempel auf Edelmetallwaren der Uhrenindustrie. Die doppelte Kontrolle von Waren aus Gold, Silber, Platin und Palladium fällt dahin aus. Die Verantwortlichkeitsmarke muss nur in dem Staat hinterlegt sein, der die amtliche Stempelung vorgenommen hat.
Abkommen Schweiz-Kasachstan
Beide Staaten anerkennen gegenseitig die amtlichen Garantiestempel auf Edelmetallwaren. Die doppelte Kontrolle von Waren aus Gold, Silber, Platin und Palladium fällt dahin aus. Die Verantwortlichkeitsmarke muss nur in dem Staat hinterlegt sein, der die amtliche Stempelung vorgenommen hat.