Was tun, wenn Sie kurzfristig vor den Ferien bemerken, dass Ihre Identitätskarte (ID) oder der Pass abgelaufen ist?
Grundsätzlich gilt: Jede Schweizer Person benötigt ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Notpass oder Identitätskarte).
Reisen in europäische Länder
Für Reisen in europäische Länder sind Ausnahmen möglich, abhängig vom Zielland und Verkehrsmittel (Auto, Flugzeug). Einige Fluggesellschaften verweigern jedoch beispielsweise die Beförderung von Passagieren ohne gültige Reisedokumente. Informieren Sie sich dazu direkt bei der Fluggesellschaft.
Einige EU- und EWR-Staaten anerkennen zudem den bis zu fünf Jahren abgelaufenen Schweizerpass für die Einreise: Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats.
Reisen in Länder ausserhalb Europas
Für Reisen in Länder ausserhalb Europas (sogenannte Drittstaaten) werden die Bestimmungen für die Einreise von jedem Staat autonom entschieden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Botschaft / das Konsulat des Reislandes in der Schweiz zu wenden.
Provisorischer Pass (Notpass)
In dringenden, begründeten Fällen kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Auch die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen. Achtung: Nicht alle Staaten anerkennen den provisorischen Pass.